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SiGeKo

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Sofern auf Ihrer Baustelle beschäftigte mehrerer Unternehmer tätig werden, sind Sie als Bauherr verpflichtet einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen.
Wir als SiGe-Koordinator übernehmen für Sie Ihre Aufgaben laut BaustellV während der Planung und Ausführung des Bauvorhabens.

Dabei entscheiden wir über die  erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, koordinieren und überprüfen die Einhaltung.

Als Bauherr werden Sie durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von Ihrer Verantwortung entbunden, Ihre Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen.

 Wir übernehmen für Sie in der Planungsphase:

  • Übermittlung der Vorankündigung.
  • Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans  (SiGe-Plan).
  • Sicherstellung der Arbeitsschutzvorkehrungen.
  • Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
  • Festlegung der sicherheitstechnischen Erfordernisse der Baustelle und der Nutzung der Bauanlage.
  • Erstellung der Unterlage zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz für spätere Arbeiten der Bauanlage (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage).

Wir übernehmen für Sie in der Ausführungsphase:

  • Überwachung der Einhaltung und Aktualisierung/Ergänzung des SiGe-Plans während der Ausführungsphase.
  • Koordination der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Organisation und Koordinierung für eine optimale Zusammenarbeit aller am Bau beteiligten Firmen bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes.
  • Hinweise an Mitarbeiter der ausführenden Firmen auf mögliche Gefahren am Bau.
  • Überprüfung, ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel

Bauherren haben  für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Ihre Baustellen zu sorgen. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung Ihrer Pflichten durch die Ausstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, der entsprechend der BaustellV.